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EG-DLR

Bis zum 28. Dezember 2009 mussten alle Europäischen Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2006/123/EG, auch EU-DLRL genannt, in nationales Recht umsetzen.

In Deutschland sind dafür die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Ziel ist die Gewährleistung des Binnenmarktes, der Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie die Stärkung der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit.

Die Richtlinie regelt insbesondere:

  • das Recht auf Information
  • die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EA)
  • das Recht auf elektronische Verfahrensabwicklung
  • die Genehmigungsfiktion
  • die Europäische Amtshilfe
  • die Normenprüfung