EG-DLR
Bis zum 28. Dezember 2009 mussten alle Europäischen Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2006/123/EG, auch EU-DLRL genannt, in nationales Recht umsetzen.
In Deutschland sind dafür die einzelnen Bundesländer verantwortlich.
Ziel ist die Gewährleistung des Binnenmarktes, der Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie die Stärkung der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit.
Die Richtlinie regelt insbesondere:
- das Recht auf Information
- die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners (EA)
- das Recht auf elektronische Verfahrensabwicklung
- die Genehmigungsfiktion
- die Europäische Amtshilfe
- die Normenprüfung












