Länderumsetzung am Beispiel Schleswig-Holsteins
In Schleswig-Holstein wurde die Umsetzung der EU-DLR der Verantwortung des Finanzministeriums unterstellt.
Wesentliche Entscheidungen und Umsetzungsprozesse werden hier koordiniert, u.a. wurden 2007 unter Beteiligung aller Ressorts drei Arbeitsgruppen gebildet (Change Management, Recht und Organisation, Informations- und Kommunikationstechnologie), die seit dem wesentliche Umsetzungsschritte und -entscheidungen erarbeiten und vorbereiten.
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Beschlossen wurde, dass die Aufgaben des EA durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft von Land, Kommunen und Wirtschaftskammern wahrgenommen werden. Damit wurde eine Verortung des EAs definiert.
Übersicht aller Einheitlichen Ansprechpartner
Rechtliche Grundlagen
Diverse Rechtsanpassungen wurden von der Landesregierung zur rechtlichen Umsetzung der EG-DLR vorgenommen. Weitere werden folgen, so beispielsweise das Dienstleistungsrichtliniengesetz Schleswig-Holstein.












