Betroffene Verwaltungsverfahren
Gemäß § 138a Abs. 1 LVwG ist durch Rechtsvorschrift anzuordnen, wenn ein Verwaltungsverfahren über den EA abgewickelt werden soll. Dementsprechend sind eine Reihe von Bundes- und Landesgesetzen sowie -verordnungen anzupassen.
Gesetze und Verordnungen des Bundes, die eine Abwicklung über den EA anordnen:
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| Rechtsquelle | Rechtsvorschrift | Leistung |
|---|---|---|
| Infektionsschutzgesetz | §§ 44, 46 | Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern |
| Infektionsschutzgesetz | § 49 | Anzeigepflicht vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern |
| Infektionsschutzgesetz | § 50 | Pflicht zur Anzeige von wesentlichen Änderungen |
| Gewerbeordnung | § 14 Abs. 1 Satz 1 |
Anzeige eines selbständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle |
| Gewerbeordnung | § 56 Abs. 2 Satz 3 | Zulassung von Ausnahmen von den Verboten des § 56 Abs. 1 (Verbot von Tätigkeiten im Reisegewerbe). |
| Gewerbeordnung | § 56a | Ankündigung des Gewerbebetriebs, Anzeige Wanderlager |
| Gewerbeordnung | § 59 | Untersagung einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit |
| Gewerbeordnung | § 60a Abs. 2 | Erlaubnis für ein anderes Spiel im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 im Reisegewerbe. |
| Gewerbeordnung | § 60a Abs. 3 | Erlaubnis für eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen im Reisegewerbe. |
| Gewerbeordnung | § 60b Abs. 2 | Festsetzung von Volksfesten |
| Gewerbeordnung | § 69 Abs. 1 | Zulassung von Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren. |
| Gewerbeordnung | § 69 Abs. 1 | Festsetzung von Volksfesten, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Messen und Ausstellungen für einen längeren Zeitraum. |
| Gewerbeordnung | § 69 Abs. 3 | Anzeigepflicht für nicht mehr durchgeführte Veranstaltungen. |
| Gewerbeordnung | § 69b Abs. 3 | Änderung der Festsetzung auf Antrag des Veranstalters. |
| Gewerbeordnung | § 71b Abs. 2 | Zulassung von Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren. |
| Gewerbeordnung | § 150 Abs. 1 und 2 |
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
| Pfandleihverordnung | alle | |
| Makler- und Bauträgerverordnung | alle | |
| Makler- und Bauträgerverordnung | § 9 | Anzeigepflicht |
| Bewachungsverordnung | alle | |
| Versteigererverordnung | alle | |
| Versteigererverordnung | § 3 | Anzeige |
| Waffengesetz | § 18 Abs. 1 | Erlaubnis für Erwerb/Besitz von Waffen von Sachverständigen |
| Waffengesetz | § 21 Abs. 1 | Erlaubnis für Waffenherstellung und -handel |
| Waffengesetz | § 21a | Stellvertretererlaubnis bei Waffengewerbe |
| Waffengesetz | § 34 Abs. 2 | Anzeige bei Überlassen von Waffen |
| Waffengesetz | § 34 Abs. 4 und 5 |
Anzeige bei Überlassen von Waffen an "EU-Bürger" |
| Waffengesetz | § 50 | Kosten/Bundesverwaltung » nach Anpassung: durch Länder umzusetzen |
| Sprengstoffgesetz | alle | alle Leistungen |
Gesetze und Verordnungen des Landes Schleswig-Holstein, die eine Abwicklung über den EA anordnen:
Auch als wordfähiges *.rtf-Dokument (79KB) erhältlich.
| Rechtsquelle | Rechtsvorschrift | Leistung |
|---|---|---|
| Gesetz zum Schutz der Natur - Landesnatur-schutzgesetz | § 34 Abs. 3 | Genehmigung für das gewerbsmäßige Sammeln wild lebender Tiere und Pflanzen |
| Gaststättenverordnung | § 1 Abs. 1 Nr. 1 | Antragsverfahren Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 GastG |
| Gaststättenverordnung | § 1 Abs. 1 Nr. 2 | Antragsverfahren Stellvertretungserlaubnis nach § 9 des GastG |
| Gaststättenverordnung | § 1 Abs. 1 Nr. 3 | Antragsverfahren vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis nach § 11 Abs. 1 und 2 des GastG |
| Gaststättenverordnung | § 1 Abs. 1 Nr. 4 | Antragsverfahren Gestattung nach § 12 Abs. 1 des GastG |
Eine ausführliche Aufstellung der Änderungen von Fachgesetzen und Verordnungen Bund/Land ist der so genannten EG-DLR-Verfahrensliste zu entnehmen. Die ausführliche Liste ist im öffentlichen Teil des Informationssystems des Kommunalprojekts hinterlegt.












