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Einheitlicher Ansprechpartner

Künftiger Verfahrensmittler wird der Einheitliche Ansprechpartner (EA). Dieser ersetzt dienstleistungsbezogene Behördengänge, informiert Dienstleister über Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme/Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit und wickelt diese ab.

Er soll die Durchführung von staatlichen Verfahren und Formalitäten erleichtern - seine Inanspruchnahme ist allerdings keine Pflicht, ein Dienstleistungserbringer kann sich auch direkt an die zuständigen Behörden wenden.
Hinsichtlich der Bearbeitung von Widersprüchen übernimmt der EA keine Mittlerfunktion. Ebenso leistet er keine Rechtsberatung im Einzelfall.