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Elektronische Verfahrensabwicklung

Alle Verfahren, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, können über den EA oder die zuständige Behörde elektronisch abgewickelt werden.

Insofern verpflichtet die EG-DLRL den EA und die zuständigen Behörden, die elektronische Kommunikation mit den Dienstleistungserbringern zu ermöglichen. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht auf die behördeninternen Vorgänge und auf die Vorgänge zwischen dem EA und den zuständigen Behörden.

Die Konkretisierung und rechtliche Ausgestaltung der elektronischen Abwicklung erfolgt im Landesverwaltungsgesetz.