Organisatorische Aspekte
Das IMI soll nur für grenzüberschreitende und dort auch nur für problematische Einzelfälle eingesetzt werden.
Auf Antrag überträgt die Kommunalaufsicht die Zuständigkeit für den Informationsaustausch mittels IMI auf die Kommunen.
Wegen der komplizierten Verrechnung der Kosten und der doppelten Pflege der Zuständigkeitsdaten (sowohl im ZuFiSH als auch im IMI) sollte davon abgesehen werden, dass einzelne Kommunen die IMI-Aufgaben selbst übernehmen.












