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Europäische Amtshilfe

Artikel 28 Abs. 1 EU-DLR verpflichtet die Mitgliedstaaten, einander Amtshilfe zu leisten, die auf schnellstem, elektronischem Wege erfolgen soll.
Zur Umsetzung dieser Anforderung hat die EU das datenbankgestützte Binnenmarkt-
informationssystem IMI (Internal Market Information System) entwickelt und stellt dieses allen Mitgliedsstaaten zur Nutzung zur Verfügung.
Nach erfolgreicher Anmeldung kann auf die Datenbank der zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum zugegriffen werden. Diese Datenbank soll ein leichteres Auffinden der gewünschten sachlich und örtlich zuständigen Behörde ermöglichen, ohne genaue Kenntnisse über die Landessprache oder die landestypischen Verwaltungsstrukturen. Der zweite Hauptbestandteil des IMI besteht aus einer Datenbank bereits übersetzter Fragenkomplexe.