Organisatorische Aspekte
Die Pflicht zur elektronischen Abwicklung betrifft sowohl den EA als auch die zuständigen Behörden für ihre eigenen Aufgaben direkt. Demzufolge müssen die zuständigen Behörden den Dienstleistungserbringern einen elektronischen Zugang ermöglichen.
Dieser beinhaltet auch:
- Verpflichtung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den elektronischen Zugang regelmäßig auf Eingänge zu kontrollieren
- Einrichtung von Vertretungsregelungen für den elektronischen Zugang.
Um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden ist die strikte Nutzung des Landesnetzes durch alle zuständigen Behörden und den EA sicherzustellen.












