Träumen auch Sie von einem starken Auftritt? Dann klicken Sie hier!

Genehmigungsfiktion

Die EU-DLR schreibt nicht nur die Einführung vorab festgelegter Entscheidungsfristen für die Verwaltung vor. Nach Ablauf dieser Fristen soll darüber hinaus grundsätzlich eine Genehmigungsfiktion gelten.


Das heißt, wird der Antrag innerhalb der festgelegten Frist nicht beschieden, gilt dieser als genehmigt.

  • Eine Genehmigungsfiktion gilt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift angeordnet ist.
  • Die Frist beträgt regelmäßig drei Monate, sofern durch Rechtsvorschrift nicht anders angeordnet.
  • Die Frist kann verlängert werden, wenn die Schwierigkeiten der Angelegenheiten dies rechtfertigen.
  • Die Genehmigungsfiktion ist auf Antrag schriftlich zu bescheinigen.