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Organisatorische Aspekte

Die Genehmigungsfiktion wirkt gegenüber den zuständigen Behörden, nicht gegenüber dem Einheitlichen Ansprechpartner.
Daher ist für Einhaltung der Fristen die zuständige Behörde verantwortlich. Sie hat durch organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass eine Genehmigungsfiktion nicht eintritt. Die konkrete Auswahl der Maßnahmen ist abhängig von den individuellen Gegebenheiten zuständiger Behörden und vom Automationsgrad interner Abläufe.