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Recht auf Information

Nach Beschluss der Landesregierung stellt das Land Schleswig-Holstein die technische Ausstattung des EAs in enger Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung.


Folgende Informationen über die einheitlichen Ansprechpartner müssen für Dienstleistungserbringer und -empfänger leicht, d.h. vollständig, behördenübergreifend, leicht verständlich, aktuell und elektronisch zugänglich sein:

  • die Anforderungen, die für auf ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Dienstleistungserbringer gelten, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit
  • Angaben über die zuständigen Stellen/Behörden
  • Mittel und Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
  • die allgemein verfügbaren Rechtsbehelfe im Falle von Streitigkeiten
  • Angaben zu sonstigen Verbänden oder anderen Organisationen, die beraten und unterstützen.

Anfragen eines Antragstellers müssen vom EA oder der zuständigen Behörde unverzüglich beantwortet werden, allerdings beinhalten sie keine Einzelfall-Rechtsberatung.