Recht auf Information
Nach Beschluss der Landesregierung stellt das Land Schleswig-Holstein die technische Ausstattung des EAs in enger Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung.
Folgende Informationen über die einheitlichen Ansprechpartner müssen für Dienstleistungserbringer und -empfänger leicht, d.h. vollständig, behördenübergreifend, leicht verständlich, aktuell und elektronisch zugänglich sein:
- die Anforderungen, die für auf ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Dienstleistungserbringer gelten, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit
- Angaben über die zuständigen Stellen/Behörden
- Mittel und Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken
- die allgemein verfügbaren Rechtsbehelfe im Falle von Streitigkeiten
- Angaben zu sonstigen Verbänden oder anderen Organisationen, die beraten und unterstützen.
Anfragen eines Antragstellers müssen vom EA oder der zuständigen Behörde unverzüglich beantwortet werden, allerdings beinhalten sie keine Einzelfall-Rechtsberatung.












