Normenprüfung
Nach der Dienstleistungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht einer Prüfung auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie zu unterziehen.
Die Verpflichtung betrifft alle Verwaltungsebenen und deren Rechtsnormen. Dementsprechend müssen neben Bund und Ländern auch die Kommunen ihre Verordnungen und Satzungen einer Prüfung unterziehen. Für die Prüfung in ihrem Zuständigkeitsbereich sind Bund und Länder, Kammern und Kommunen jeweils selbst verantwortlich.
Insbesondere ist zu überprüfen, ob alle relevanten Normen notwendig, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei im Sinne der Richtlinie sind. Nicht mit der EG-DLRL in Einklang stehende Normen sind entsprechend anzupassen bzw. zu vereinfachen.
Diese Prüfung basiert auf den von der AG der KLV erarbeiteten Handlungsempfehlungen, die das Kommunalprojekt konkretisiert hat.












